Achtung: Jeder Unternehmer, der mehr als dreimal im Jahr selbständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt, ist zur Abführung der Künstlersozialabgabe auf alle gezahlten Honorare an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet.
Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig tätig sind.
Mehr Infos unter: www.kuenstlersozialkasse.de