Für unsere Leistungen gelten ausschließlich unsere allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend: "AGB" genannt), es sei denn, dass schriftlich eine anderweitige Regelung getroffen wurde. Unseren AGB entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR/€), soweit nicht zwischen Auftraggeber und uns ausdrücklich schriftlich eine abweichende Währung vereinbart wird, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen, welche ein Auftraggeber als Besteller uns gegenüber in Auftrag gibt und an-schließend weiter an einen Dritten liefert oder leistet, gilt der bestellende Auftraggeber bei Lieferung/Leistung an den Dritten selbst als Auftraggeber.
Unsere Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie umfassen nicht gesetzliche Abgaben wie GEMA, Künstlersozialabgabe und Lizenzgebühren sowie Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und/oder sonstige Versandkosten. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt.
(2) Entwickeln wir für einen Auftraggeber ein Konzept für ein Projekt und werden wir später von diesem nicht mit der Durchführung des Auftrags beauftragt, so haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung.Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte sowie das Verwertungsrecht an sämtlichen Lieferungs- und Leistungsinhalten für das entwickelte Konzept liegen bei uns. Auf § 8 der AGB wird verwiesen.
(3) Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich und bis zur schriftlichen Auf-tragsbestätigung freibleibend. Eingehende Bestellungen gelten als Angebot. Der Auftraggeber ist vier Wochen nach Eingang des Angebotes an dieses gebunden. Die Annahme des Angebo-tes erfolgt entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des dem Angebot zugrunde liegenden Auftrags. Im Fall der schriftlichen Auftragsbestätigung ist deren Text für die Bestimmung des Vertragsinhaltes maßgeblich. Beanstandungen unserer Bestätigungsschreiben sind spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber, einschließlich etwaigen Mehraufwands, gesondert berechnet.
(4) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen. Die Preise werden grundsätzlich individuell mit dem Auftraggeber auf Grundlage seines Angebotes ausgehandelt, ansonsten gelten angemessene Preise. Ist die dem Auftrag zugrunde liegende Leistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen, sind wir berechtigt, anstelle der individu-ellen Preise angemessene Preise zu berechnen. Dies gilt entsprechend, wenn sich der Auftraggeber mit der Abnahme der Leistung in Verzug i.S.v. §§ 293 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befindet.
(5) Wir sind berechtigt, Teil- und Abschlagsrechnungen zu erteilen, wenn laut Auftrag mehrere Leistungen erbracht werden sollen, die sich über einen Gesamtzeitraum von mehr als einem Monat erstrecken. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszah-lung unsererseits gefordert werden.
(6) Die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Programmierung, Marketing- und Ma-nagementberatung, Coaching sowie weitere betriebswirtschaftliche Dienstleistungen, wie etwa Hilfeleistungen in Steuerangelegenheiten gem. § 6 Nrn. 3 und 4 StBerG erfolgt ebenfalls ausschließlich unter Geltung dieser Bedingungen, wobei einzelne Bedingungen und Spezifizierungen, etwa genaue Projektinhalte, Termine, Projektleitung und Preise (insbesondere für Nebenleistungen), gemäß individueller vertraglicher Vereinbarungen, insbesondere aufgrund der schriftlichen Auftragsbestätigung, Bestandteil des Vertrages werden. Die vorstehenden Regelungen der Abs. 1 bis 4 gelten auch für die Leistungserbringung. Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Dienstleistungen oder Teilen davon zu beauftragen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns oder unsere Subunternehmer bei der Durchführung der Dienstleistungen sowie bei der Durchführung von Lieferungen in der jeweils erforderlichen Art und Weise zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche seiner erforderlichen Mitwirkungsleistungen oder die seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang sowie für uns/unsere Subunternehmer kostenlos erbracht werden. Die Grundlagen für unsere Auftragsdurchführung liegen insoweit in der Verantwortung des Auftraggebers. Insbesondere hat der Auftraggeber die von ihm zur Verfügung gestellten Angaben, Unterlagen und Daten frei von Fehlern und vollständig zu überlassen sowie sicherzustellen, dass deren Über-lassung an uns sowie die Verwendung durch uns nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstößt. Der Auftraggeber hat uns bei Verstoß von jeglichen Ansprüchen gegen-über Dritten freizustellen.
(2) Falls der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht in der vereinbarten Art und Weise ausreichend nachkommt, hat der Auftraggeber die daraus entstehenden Folgen, wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen zu tragen und sämtliche uns hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Während dieser Zeit sind wir von den Verpflichtungen, die sich aus dem jeweiligen Vertrag nebst dieser Bedingungen ergeben, befreit. Ergänzend wird auf § 2 (3) sowie auf § 4 (4) dieser AGB verwiesen.
(1) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche beider Parteien ist Bielefeld, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(2) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt der Versand ab Werk. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Auftraggeber.
(3) Wir und unsere Erfüllungsgehilfen erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Auftraggeber begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer EDV-mäßigen Speicherung seiner Daten einverstanden. Zu einer weiteren Datenspeicherung nach Beendigung des Auftrages sind wir oder unser Erfüllungsgehilfe nicht verpflichtet. Dies gilt insbesondere für die im Zusammenhang mit dem Auftrag erarbeiteten Daten und die Daten, die Gegenstand des Auftrages waren. Im Übrigen finden die gesetzl. Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Anwendung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Programmierung von Internetseiten die Programmdaten ggf. auch auf externen Servern gespeichert werden. Für das Überspielen der Daten und deren Speicherung sowie die Lauffähigkeit der zuvor genannten Bestimmungen, übernimmt sks... keine Verantwortung. Alleinverantwortlich sind ab dem vorgenannten Zeitpunkt der Auftraggeber oder der Dritte.
(4) Der Auftraggeber testet jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Wir weisen darauf hin, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software oder anderweitige technische Veränderungen an Hard- oder Software (beispielsweise Betriebssysteme oder Browser), die nicht in unserem Einflussbereich liegen, die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen können.
(5) Bei jeder Aktualisierung obliegt es dem Auftraggeber bzw. seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine Datensicherung durchzuführen.
(1) Werden uns zur Ausführung des Auftrages vom Auftraggeber Gegenstände, Dokumente oder Daten überlassen, haften wir bezüglich Verlust und Verschlechterung während des Arbeitsvorgangs nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir sind nicht verpflichtet, Datenbestände länger als vier Wochen zu archivieren. Kosten, die im Zusammenhang mit der Lagerung und Aufbewahrung eingebrachter Gegenstände, Dokumente oder Daten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Zulieferungen (auch Datenträger, abzurufende oder übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht seitens des Auftragnehmers.
(3) Eine Sicherung und Speicherung der seitens des Auftraggebers eingebrachten Daten erfolgt nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Wir haften nicht für Datenverluste, die aufgrund von technischen Betriebsstörungen an elektronischen Systemen oder durch extern verursachte Stromnetzschwankungen oder Datenmanipulationen von außen, insbesondere durch sog. Hackerangriffe oder bei der Speicherung auf. sog. WEB-Hostern oder externen Servern entstehen.
(4) Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr der Beschädi-gung/des Untergangs (insbesondere aufgrund sog. Hackerangriffe) werden von uns für die vom Auftraggeber eingebrachten Gegenstände, Dokumente oder Daten nicht abgeschlossen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
(5) Zusätzliche Kosten, die während der Auftragsausführung im Zusammenhang mit der In-kompatibilität der vom Auftraggeber eingebrachten oder im Auftrage des Kunden vom Auftrag-nehmer abzurufende Daten, Programmen und Systemen, oder sonstigen technischen Mängel der vom Auftraggeber eingebrachten Programme und Dateien, sowie aufgrund nicht den Regeln der Technik entsprechend angelegter Dateien entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(6) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die die von ihm eingebrachten Gegenstände, Doku-mente oder Daten verursachen. Dies gilt auch für sogenannte "weiterfressende Schäden". Der Auftraggeber haftet insbesondere für von ihm eingebrachte mit sogenannten "Viren" behafte-ten Datenträgern bzw. für Schäden, die aufgrund von überlassener Soft- und/ oder Hardware entstehen.
(1) Ausführungsmuster/Screen-PDF sind grundsätzlich nur annähernd maßgeblich. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Druckverfahren geringfügige Abweichungen vom Original auftreten, die dem Auftraggeber jedoch kein Recht zur Beanstandung geben. Das gleiche gilt für den Vergleich von Screen-PDF, Andrucken, Proofs und Auflagendruck. Maßgeblich für die Rechtschreibung ist die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuelle Ausgabe des "Duden - die Deutsche Rechtschreibung".
(2) Wird in Abweichung von § 6 (1) dieser AGB vereinbart, dass die Lieferung exakt nach den Mustern, Zeichnungen und Abbildungen zu fertigen ist, erstellen wir auf Kosten des Auftraggebers Andrucke, Proofs oder Probedatensätze als Druck-PDF. Diese sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und uns schriftlich für druckreif zu erklären. Der Auftrag wird dann entsprechend der für druckreif erklärten Dokumente ausgeführt.
(3) Wird seitens des Auftraggebers die Übersendung eines Korrekturabzugs, Proofs oder eines Probedatensatzes nicht gewünscht, haften wir bei Abweichungen von der Vorlage nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Von uns verursachte Fehler werden kostenfrei berichtigt. Telefonische Korrekturen sind nach der Ausführung vom Auftraggeber schriftlich freizugeben. Kosten, die im Zusammenhang mit einer nachträglichen Abänderung der Druckvorlage stehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für nachträglich vorgenommene Auftraggeber- und Autorenkorrekturen. Das gleiche gilt für Fehler, die bereits in der uns vom Auftraggeber überlassenen Druckvorlage enthalten waren.
(5) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% behalten wir uns vor. Dies hat der Auftraggeber zu akzeptieren. Berechnet wird in allen Fällen die tatsächlich gelieferte Menge.
(6) Die Durchführung einer Dienstleistung sowie die detaillierte Festlegung und Koordination ihrer Inhalte erfolgt unter Berücksichtigung von § 2 Abs. 5 ebenfalls auf Grundlage dieser Bedingungen sowie gem. individueller vertraglicher Vereinbarungen i.S.v. § 2 Abs. 5 dieser Bedingungen.
(1) Lieferungen und Leistungen erfolgen zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung ge-nannten Art, Umfang, Zeit und Ort. Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefer-/ Leistungstermin gilt nicht als Fixtermin, sondern nur als annähernd vereinbart, es sei denn, er wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen/-leistungen berechtigt.
(2) Während der Prüfung seitens des Auftraggebers ist die Lieferzeit gehemmt. Die Hemmung beginnt mit dem Tag der Versendung der zu prüfenden Unterlagen an den Auftraggeber und endet mit dem Tag des Eingangs der Stellungnahme bei uns.
(3) Betriebsstörungen, sowohl in unserem Betrieb, als auch in dem eines Zulieferers, beim Datenverkehr oder Kommunikationssystem sowie weitere, insbesondere unterbrochene Datenverbindungen oder Störungen des Postversandes, Feuer und andere Fälle höherer Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von der rechtzeitigen Leistung.
(4) Bei Liefer- oder Leistungsverzug hat uns der Auftraggeber in jedem Fall eine angemessene Nachfrist zu setzen. Auf die Regelung in § 11, insbesondere dessen (2) dieser AGB wird hingewiesen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Sind von mehreren verkauften Liefergegenständen nur einzelne mangelhaft, beschränkt sich das etwaige Rücktrittsrecht des Auftraggebers auf die mangelhaften Liefergegenstände, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist. Zahlungen darf der Auftraggeber nur in einem Umfange zurückhalten, der im Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln angemessen ist. Für Mangelfolgeschäden haften wir jedoch nicht, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder ähnliches.
(5) Erbringen wir eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft und haben wir dies grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten, so sind wir verpflichtet, die Leistung ohne Mehr-kosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnis.
Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus von uns zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall haben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Bei nicht vertragsgemäßer oder fehlerhafter Dienstleistung haften wir ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
(1) Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte sowie das Verwertungsrecht an sämtlichen Lieferungs- und Leistungsinhalten, insbesondere an den durch uns erstellten eige-nen Konzeptionen, Entwürfen, Vorlagen, Modellen, sonstigen Ausarbeitungen usw. ausdrücklich vor. Diese dem Auftraggeber überlassenen Daten und Gegenstände bleiben in unserem Eigentum. Sie sind nach Gebrauch wieder zurückzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die ihm überlassenen Gegenstände und Dokumente für den vertraglichen Zweck zu nutzen. Die Vervielfältigung, Nachbildung, Nachahmung ist ihm oder Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt.
(2) Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm überlassenen Gegenstände, Daten und Dokumente (insbesondere digitale Daten) ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich zu machen, es sei denn wir haben mit dem Auftraggeber, ins-besondere im Rahmen der schriftlichen Auftragsbestätigung, eine davon abweichende schrift-liche Regelung getroffen, insbesondere ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass der Auftrag-geber Eigentums-, Urheber- und/oder Verwertungsrechte bis auf weiteres, etwa bis zu einem schriftlichen Widerruf ausüben kann. Der Auftraggeber haftet für den Untergang und die Verschlechterung der ihm überlassenen Gegenstände und Unterlagen.
(3) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die uns von ihm oder von einem von ihm Beauftragten überlassenen Skizzen, Entwürfe, Muster, Marken, Bilder sowie Schriften und dergleichen nicht mit Rechten Dritter behaftet sind. Werden wir dennoch von einem Dritten wegen der vorbezeichneten Skizzen, Entwürfe, Muster, Marken und dergleichen rechtlich in Anspruch genommen, stellt uns der Auftraggeber von jeder Haftung frei, es sei denn die Inanspruchnahme beruht auf einem vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines unserer Mitarbeiter. Der Auftraggeber übernimmt die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten. Die Auswahl der erforder-lichen Rechtsvertreter obliegt uns.
(4) Die von uns zur Herstellung des Auftrages eingesetzten Zwischenprodukte (auch alle digi-talen Daten) bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert, soweit keine andere Vereinbarung mit dem Auftraggeber schriftlich getroffen wurde. Selbiges gilt für daraus entstehende Urheberrechte.
(5) Mit Zustimmung des Auftraggebers dürfen wir auf den Produkten unserer Dienstleistung in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Die Ausführung liegt in unserem Ermessen. Der Auftraggeber darf die Zustimmung bezüglich des Hinweises nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse besitzt.
(1) Eine durch uns durchgeführte Marketing- und Unternehmensberatung ist grundsätzlich honorarpflichtig. Eigentums- und Urheber- (Nutzungs-) sowie Verwertungsrechte an den von uns erstellten, insbesondere im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten, verbleiben allesamt bei uns.
(2) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns an den Auftraggeber gelieferten Waren
sowie an den aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur vollständigen Zahlung ausdrücklich vor.
(1) Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Separat ausgewiesene und berechnete Finanzierungskosten in Höhe von 5 % auf den Auftragswert, können bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen in Abzug gebracht werden.
Die Zahlung mit einem Wechsel wird nicht akzeptiert. Kosten, die durch Auslandsüberweisungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist in allen Fällen der Eingang des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages auf einem unserer Geschäftskonten. Kommt der Auftrag-geber mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5-Prozent-punkten über dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültigen, von der Deutschen Bundesbank be-kanntgegebenen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
(3) Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung gegen die in der Rechnung ausgewie-sene Zahlungssumme nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn es auf demselben kon-kreten Auftragsverhältnis beruht.
(4) Eingehende Zahlungen werden bei mehreren unbeglichenen Forderungen gegen den Auf-traggeber mit der jeweils ältesten Verbindlichkeit unter Berücksichtigung der Regelung § 367 Abs. 1 BGB zuerst verrechnet.
(5) Erfolgt bei laufender Lieferung die Zahlung nicht innerhalb der Fälligkeitsbestimmungen, sind wir berechtigt, die weitere Lieferung bis zur Zahlung einzustellen oder dem Käufer eine Frist zur Zahlung zu setzen, nach deren Ablauf wir weitere Leistungen verweigern oder
Schadensersatz verlangen können. Das gleiche gilt, wenn ein erfüllungshalber hingegebener Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferungen/ Leistungen unverzüglich bei Empfang zu überprüfen. Beanstandungen, die im Zusammenhang mit erkennbaren Mängeln stehen, hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche ab Empfang/ Kenntnis an uns vorzubringen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Empfang zu rügen. In jedem Fall hat die Rüge schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Mängelanzeige bei uns.
(2) Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, sofern uns eine Pflichtwidrigkeit bezüglich des eingetretenen Mangels nicht vorgeworfen werden kann, und das Recht auf Schadensersatz, mit Ausnahme grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens/ Unterlassens, sind ausgeschlossen. Wir haben in jedem Fall das Recht zur Nachbesserung. Der Auftraggeber setzt uns hierfür eine angemessene Frist. Lassen wir die uns gestellte Nachbesserungsfrist verstreichen, ohne dass Nachbesserung geleistet wurde, so hat der Auftraggeber unter Ausschluss aller übrigen Rechte wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Anstelle der Nachbesserung sind wir berechtigt, Ersatz zu leisten.
(3) Unsere Haftung bzw. die Haftung der von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen ist ungeachtet des Rechtsgrundes (z.B. Vertragsverletzung i.S.d § 280 BGB) auf die Fälle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beschränkt. Dies gilt auch für Mängel, die nicht an der zu liefernden Ware/ erbringenden Leistung entstanden sind (Mangelfolgeschäden) sowie insbesondere Mängeln, die aufgrund von Fremdsoftware oder Viren entstehen. Entgangener Gewinn wird nicht erstattet. Unsere Haftung ist beschränkt auf den Betrag, den der Wert der Lieferung laut Rechnung ausmacht, sofern der Auftraggeber nicht einen höheren Schaden nachweist.
(4) Mängel an einem Teil der Lieferung/ Leistung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
(5) Sind Ansprüche mit einer Verjährungsfrist von mehr als zwei Jahren gegeben, wird die Verjährungsfrist auf zwei Jahre beschränkt.
Ist die Weitergabe der von uns erbrachten Leistung vertraglich zulässig, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Lieferung vor der vertraglich zugelassenen Weitergabe an Dritte zu überprüfen. Wir haften weder dem Auftraggeber noch Dritten gegenüber für Schäden, die dadurch entstehen, dass von uns gefertigte Konzeptionen, Programme, Dateien, Filme, Daten usw. mit Fehlern oder anderen Mängeln für die Weiterverarbeitung und Veröffentlichung weiterverwendet werden oder diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere dass durch die Ausführung des Auftrags des Auftraggebers keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftform-erfordernis oder eine Kündigung.
(1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist Bielefeld. Es ist uns aber unbenommen, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich jedoch, an die Stelle der unwirk-samen bzw. der unwirksam gewordenen Regelung eine andere zu setzen, die dieser so nahe wie möglich kommt.